Ein Wahlarzt hat – im Gegensatz zum Kassenarzt – keine Verträge zur Direktverrechnung mit den Krankenkassen. Wer Patient eines Wahlarztes ist, bezahlt die Leistung zuerst beim Arzt und reicht die Rechnung dann bei seiner Kasse ein.
Refundiert werden 80% des Tarifes, den die jeweilige Kasse an den Kassenvertragsarzt zahlen würde. Mutter-Kind-Pass Untersuchungen werden zu 100% nach dem Kassentarif bezahlt.
Der größte Unterschied zwische Kassenvertragsarzt und Wahlarzt ist der Zeitfaktor. Es gibt kaum Wartezeit, dafür aber mehr Zeit beim Arzt selbst.
Der Grund: Da ein ärztliches Gespräch von den Kassen nur geringfügig refundiert wird, kann sich ein Kassenarzt lange Gespräche nicht leisten - der Wahlarzt dagegen schon.